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Versicherungslexikon
 

Private Rentenversicherung

 
 

FAQ Rentenversicherung


A. 
Was ist eine private Rentenversicherung?
 


Die private Rentenversicherung dient der persönlichen Altersvorsorge. Wollen Sie sich auch im Alter nicht das Risiko eines massiven Wohlstandseinbruches eingehen, dann gibt es kaum Alternativen zu einer privaten Absicherung. Da die gesetzliche Rente voraussichtlich in immer größere Untiefen gerät, ist die private Rentenversicherung die richtige Wahl um sich eine gesicherte Rente in der gewünschten Höhe zu verschaffen. Da die Rentenversicherung keinen Todesfallschutz beinhaltet ist hierzu keine Gesundheitsprüfung notwendig.

Eine private Rentenversicherung erfüllt den Zweck:

der eigenen Altersversorgung,

einer steuerfreien Geldanlage

der Absicherung einer Immobilienfinanzierung

einer steuerbegünstigten Bildung von Kapital

Bei der privaten Rentenversicherung gibt es nicht nur enorme Preisunterschiede, sondern auch große Unterschiede bei den angebotenen Leistungen. Bei Arbeitnehmern soll die Rentenversicherung die gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung ergänzen, die so genannte Drei Säulen Theorie. Bei Freiberuflern und Selbständigen ist die private Rentenversicherung bei entsprechender Höhe als ausschließliche Vorsorgemaßnahme geeignet. Eine private Rentenversicherung ist eine steuerbegünstigte Geldanlage ohne Todesfallschutz, mit der Absicht des Aufbaus einer ergänzenden privaten, lebenslangen und garantierten Rentenzahlung.

B. 
Weshalb ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?
 


Wenn Sie ausschließlich auf die Rente Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung hoffen, müssen Sie im Alter mit einem erheblichen Absinken Ihres Lebensstandards rechnen. Für die Absicherung der gesetzlichen Rente zeichnet sich derzeit eine dunkle Prognose ab. Einer ständig wachsenden Zahl von Rentnern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber. Die Finanzierung der gesetzlichen Rente wird daher voraussichtlich nur über eine erhebliche Senkung des Rentenniveaus oder aber über eine deutliche Steigerung der Beitragssätze abzusichern sein.

C. 
Welche Arten der privaten Rentenversicherung gibt es?
 


Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung:

a. 
Eine sofort beginnende Rente:
Für die sofort beginnende private Rentenversicherung zahlen Sie einmalig einen Betrag, beispielsweise 40.000 EUR, ein und erhalten dann ab dem Folgemonat eine lebenslange Rente.

b. 
Eine später beginnende Rente:
Bei einer so genannten Ansparrente zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein und können nach Ablauf des Vertrages, also zum Beispiel mit Erreichen des 60. oder 65. Lebensjahres, zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung wählen.

Die Entscheidung zwischen diesen Alternativen muss nicht sofort bei Vertragsabschluss getroffen werden, sondern kann bis zu 3 Monate vor Rentenbeginn aufgeschoben werden.

Sollte eine lebenslange Rentenzahlung bevorzugt werden, so kann der Versicherte zwischen den folgenden Rentenarten wählen:

a. 
Eine konstante Rente
Eine konstante Rente bedeutet eine in der Höhe gleichbleibende Rentenzahlung, vorbehaltlich schwankender Gewinnanteile.

b. 
Eine dynamische Rente:
Eine dynamische Rente wird dem Versicherten lebenslang mit einer Steigerungsrate von ca. 2 - 5% jährlich ausgezahlt. Sie besteht aus dem vertraglich garantierten Rentenanteil und einer jährlichen Steigerung, die von den durch die Rentenversicherung erzielten Überschüssen abhängig ist.

c. 
Eine sinkende Rente
Eine sinkende Rente ist zu Beginn am höchsten und reduziert sich jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz.